Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung

 

  1. Geltungsbereich

Verträge der Firma Hoffmann werden nur unter Einbeziehung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart ist.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Firma Hoffmann ausdrücklich anerkannt werden.

 

  1. Mietdauer

2.1) Das Mietverhältnis beginnt zu dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einem derartigen Termin, so beginnt das Mietverhältnis spätestens an dem Tag, an dem die Mietsache bei der Firma Hoffmann abgeholt wird bzw. die Firma Hoffmann die Mietsache liefert.

2.2) Das Mietverhältnis endet zu dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einem solchen Termin, so ist das Mietverhältnis unbefristet abgeschlossen. Es kann von jeder Partei mit einer Frist von 1 Werktag gekündigt werden.

 

  1. Mietpreis

3.1) Die Mietpreise richten sich nach der dem Mieter vorliegenden Preisliste der Firma Hoffmann. Hiervon abweichende Preisvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.2) Darüber hinaus trägt der Mieter die Kosten sämtlicher von ihm verbrauchter Betriebsmittel (z.B. Öl und Benzin). Vorhandene Bestände werden bei Mietbeginn und Mietende vermerkt und abgerechnet. Anfallende Transportkosten und Gebühren (z.B. LKW-Maut) trägt der Mieter.

 

  1. Pflichten der Firma Hoffmann

4.1) Die Firma Hoffmann überlässt dem Mieter eine verkehrssichere und technisch einwandfreie Mietsache nebst Zubehör zum vertragsgemäßen Gebrauch.

4.2) Die Firma Hoffmann schließt für Kompaktbagger, Felsmeißel, Radlader, Dumper, Arbeitsbühnen, Rüttelplatten , Kompressoren, Generatoren, Holzzerkleinerer Jensen A540XL, Baumstumpffräse Barreto eine Diebstahl- und Maschinenkaskoversicherung ab. Die Selbstbeteiligung beträgt 1.000,00 € pro Schadensfallbei einem Diebstahlschaden 25 % des   entstandenen Schadens, mindestens jedoch 1.000,00 €.   Die Versicherungsprämie beträgt 8% des Mietpreises und wird in der Rechnung separat ausgewiesen.

 

  1. Pflichten des Mieters

5.1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Inempfangnahme – soweit möglich durch Inbetriebnahme – auf Mängelfreiheit und vertragsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter hierbei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Mietsache als mängelfrei und vertragsgemäß abgenommen.

5.2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache vorschriftsmäßig und sachgerecht zu nutzen, nur durch geeignetes und ausgebildetes Fachpersonal bedienen zu lassen, nur technisch geeignete und zulässige Betriebsmittel (bspw. Öle und Benzine) zu verwenden, täglich – soweit die Mietsache mit Öl betrieben wird – eine Ölkontrolle vorzunehmen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen vollumfänglich zu beachten, die Mietsache durch geeignete Maßnahmen vor Witterung und witterungsbedingten Einwirkungen und durch geeignete Maßnahmen vor Diebstahl und sonstigen Einwirkungen Dritter zu schützen.

5.3) Der Mieter ist verpflichtet, bei während der Mietzeit auftretenden Mängeln, Beschädigungen und Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit unverzüglich die Firma Hoffmann zu informieren. Die Firma Hoffmann ist sodann befugt, die erforderlichen Maßnahmen und Schritte eigenverantwortlich zu entscheiden.

5.4) Der Mieter ist nicht befugt, ohne vorherige Zustimmung der Firma Hoffmann irgendwelche Reparatur- oder sonstigen Arbeiten an der Mietsache vorzunehmen oder von einer Drittfirma vornehmen zu lassen.

 

5.5) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Ablauf der Mietzeit (siehe Ziffer 2.2) der Firma Hoffmann vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Gibt der Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht oder nicht vollständig zurück, so kann die Firma Hoffmann für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietzins verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5.6) Der Mieter ist nicht befugt, die Mietsache ohne vorherige Zustimmung der Firma Hoffmann an Dritte weiter zu geben oder unter zu vermieten.

5.7) Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten für die Dauer des Besitzes der Mietsache eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

5.8) Der Mieter ist verpflichtet, bei Benutzung der Mietsache die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften einzuhalten.

Hinweise wegen besonderer Gefährdung: Vorgeschriebene Schutzkleidung ist unbedingt zu verwenden. Dies gilt u.a. beim Einsatz von Motorsägen und Freischneidern (Schnittschutzhose und Helm).

 

  1. Haftung der Firma Hoffmann

Die Firma Hoffmann (d.h. der Firmeninhaber, die in der Firma tätigen Familienangehörigen und Mitarbeiter sowie die von der Firma Hoffmann eingesetzten Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen) haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

  1. Haftung des Mieters

7.1) Der Mieter haftet für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten entstehen, insbesondere für Schäden, die durch die schuldhafte Nichtbeachtung der unter Ziffer 5. dieser Bedingungen im Einzelnen aufgeführten Verpflichtungen entstehen. Unter diesen Voraussetzungen geht die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 4.2 dieser Bedingungen zu Lasten des Mieters

7.2) Der Mieter hat die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Hoffmann und dem Mieter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2) Der Firmensitz der Firma Hoffmann, 52222 Stolberg (Rheinland) wird für alle sich aus diesen Bedingungen und dem Mietvertrag ergebenden Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Sitz ins Ausland verlegt.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage möglichst nahe kommt.